Ersatzversorgung
- Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn aus dem Niederdrucknetz Erdgas bezogen wird, ohne dass der Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Lieferverhältnis zugeordnet werden kann.
- Das Produkt für die Ersatzversorgung entspricht dem Produkt swb Erdgas basis.
Eine Anpassung des Umrechnungsfaktors wird vorgenommen, wenn sich die Zusammensetzung des Erdgases und damit der Brennwert ändern. Der Wert ändert sich, weil Erdgas ein Naturprodkt ist und der Methangehalt folglich schwankt. Der Methananteil ist entscheidend für den Brennwert. Darum wird er kontinuierlich überwacht. Im laufenden Jahr gilt der aus den Messwerten des Vorjahres ermittelte Wert.
Die Überwachung und Neufestlegung des Abrechnungsbrennwerts ist streng geregelt (DVGW-Regelwerk, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) und gilt für alle deutschen Versorgungsunternehmen. Über die korrekte Anwendung der technischen Richtlinie wacht das Bremer Eichamt. Die letzte Prüfung fand im September 2006 statt.
Herleitung
Der Erdgas-Vorlieferant analysiert kontinuierlich die Zusammensetzung des Erdgases an den Übergabestellen und stellt dem Netzbetreiber (swb Netze GmbH & Co. KG) die gemessenen Brennwerte regelmäßig zur Verfügung. Aus den gemessenen Brennwerten wird ein mengengewogener mittlerer Brennwert errechnet. Auf dieser Grundlage wird für Kunden mit Jahresabrechnung der Abrechnungsbrennwert vom Netzbetreiber festgelegt und laufend kontrolliert. Weicht der tatsächliche Brennwert um mehr als ein Prozent vom festgelegten Abrechnungsbrennwert ab oder tragen kleinere Abweichungen immer das gleiche Vorzeichen, ist der Abrechnungsbrennwert anzupassen.
Der zurzeit gültige Abrechnungsbrennwert des gelieferten Erdgases beträgt 9,9050 Kilowattstunden pro Kubikmeter (kWh/m3). Er benennt den Wärmeinhalt des Erdgases.
Der für die Verbrauchsabrechnung relevante Umrechnungsfaktor ergibt sich aus der Multiplikation des Abrechnungsbrennwerts von 9,9050 kWh/m3 mit der Erdgaszustandszahl von 0,9702 (für 22 mbar) bzw. 0,9711 (für 23 mbar). Er lautet 9,6098 kWh/m3 (für 22 mbar) bzw. 9,6187 kWh/m3 (für 23 mbar).
In der Formel zur Berechnung der Zustandszahl werden folgende Größen berücksichtigt: die mittlere Erdgastemperatur (15 °C), der Umgebungsdruck an der Übergabestelle (1.015 mbar als Konstante), der Erdgasdruck am Druckregelgerät in der Hausanlage (22 mbar bzw. 23 mbar), die Feuchtigkeit und die Kompressibilitätszahl. Das Berechnungsverfahren ist durch das o. g. DVGW-Regelwerk vorgeschrieben und wird bundesweit durch die jeweils zuständigen Eichämter überwacht.
Eine Anpassung des Umrechnungsfaktors wird es dann geben, wenn sich die Zusammensetzung (insbesondere der Methananteil) des Erdgases und damit der Brennwert oder der bereitgestellte Druck am Druckregelgerät in der Hausanlage ändert. Eine Druckerhöhung des bereitgestellten Erdgases hat unser Netzbetreiber 2004 aufgrund der Änderung einer VDI-Richtlinie beschlossen, die sich für Sie jedoch erst auswirkt, wenn Ihr Gaszähler nach dem 1. September 2004 einschließlich dem Druckregelgerät gewechselt wurde. Das "neue" Druckregelgerät ist dann nicht mehr wie bisher auf einen Erdgasdruck von 22 Millibar (mbar) sondern auf 23 mbar eingestellt. In der darauffolgenden Abrechnung wird Ihnen der Verbrauch bis zum Zählerwechsel mit dem bis dahin gültigen Umrechnungsfaktor und der restliche Verbrauch bis zum Ende der Abrechnungsperiode mit dem für den Druck von 23 mbar gültigen Umrechnungsfaktor in Rechnung gestellt.
Wenn Sie also Ihren gemessenen Verbrauch aus dem vergangenen Jahr am Gaszähler in m3 ablesen und in kWh umrechnen möchten, gilt der Umrechnungsfaktor 9,6098 kWh/m3 (22 mbar) bzw. 9,6187 kWh/m3 (23 mbar).
* Gilt auch in Stuhr, Weyhe und Thedinghausen.

