swb-Abrechnung
- Warum sollte ich swb eine Einzugsermächtigung erteilen?
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Der swb-Bankeinzugs-Service macht Ihnen das Leben rund um die Zahlung Ihrer Abschlagsbeträge für Strom, Erdgas bzw. Wärme, Trinkwasser und Abwasser besonders leicht.
Mit einer Einzugsermächtigung zahlen Sie bequem, sicher und immer pünktlich. Sie können die Abbuchungen bei uns oder Ihrer Bank innerhalb von sechs Wochen rückgängig machen.
Für Sie entsteht also kein Risiko, zumal wir Sie bei der Jahresrechnung über deren Höhe und Datum informieren. Bei einer Rückbelastung Ihrer Bank benachrichtigen wir Sie umgehend.
- Warum ist mein Abschlagszahlung so hoch?
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Ihre Abschlagsbeträge werden auf der Grundlage Ihres Vorjahresverbrauchs berechnet. Der Gesamtbetrag Ihrer Energierechnung wird auf elf Zahlungstermine verteilt.
Erfahrungsgemäß führen alte Haushaltsgeräte und schlecht eingestellte Heizungen zu hohen Energieverbräuchen. Um diesen auf den Grund zu gehen, können Sie sich an den Kundenservice in Bremen 0421 359–3590 oder Bremerhaven 0471 477–1111 wenden.
Oder lassen Sie sich in den swb-Kundencentern beraten. Fragen Sie dort auch nach den neuesten Förderprogrammen, mit denen der Kauf von energiesparenden Haushaltsgeräten und die Heizungsmodernisierung gefördert werden.
- Können Sie meinen Abschlagsbetrag neu berechnen?
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Das ist selbstverständlich möglich. Die Ermittlung der Abschlagsbeträge richtet sich dabei nach dem Vorjahresverbrauch. Um die Beträge neu zu errechnen, benötigen wir Ihre aktuellen Zählerstände.
Wenden Sie sich bitte an den Kundenservice in Bremen unter 0421 359–3590 oder Bremerhaven unter 0471 477–1111. Oder nutzen Sie den swb Online-Service um Ihren Änderungswunsch mitzuteilen.
- Kann ich meine Rechnung bar bezahlen?
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Bareinzahlungen sind bei swb in Bremen und Bremerhaven nicht möglich, aber bei allen Banken und Sparkassen. In den Postfilialen Weserpark, Rolandcenter, Domsheide und Vegesacker Heerstraße in Bremen wird keine Einzahlungsgebühr berechnet, die übernimmt swb Vertrieb Bremen. Bei allen anderen Geldinstituten können Sie die Rechnung ebenfalls begleichen, dann jedoch zu den banküblichen Konditionen.
Für die einfache und bequeme Zahlung Ihrer Abschlagsbeträge nutzen Sie am besten das Lastschriftverfahren mit dem swb-Bankeinzugs-Service. Sie können uns dafür Ihre Einzugsermächtigung schnell und einfach per swb Online-Service erteilen.
- Wieso sind Mahnungen/Zahlungserinnerungen kostenpflichtig?
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Da es sich hierbei um separate Arbeitsaufwendungen handelt, die allein aufgrund des Zahlungsverzugs anfallen, sind diese kostenpflichtig.
- Sind Zwischenrechnungen möglich?
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Grundsätzlich ist eine Zwischenrechnung zu jeder Zeit möglich. Wir berechnen dafür 14,88 Euro.
Wenden Sie sich bitte an den Kundenservice in Bremen unter 0421 359–3590 oder Bremerhaven unter 0471 477–1111.
- Was finde ich in der Rechnung?
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Sie bekommen von uns eine Rechnung, die alle Kosten aus einer Hand aufführt. Diese ist leicht verständlich aufgebaut und nach Kostenfaktoren getrennt.
Unter www.swb-gruppe.de finden Sie eine ausführliche Erläuterung zum Aufbau. Hierzu und zu allen Fragen rund um Ihre Abrechnung wenden Sie sich bitte auch an den Kundenservice in Bremen unter 0421 359–3590 oder Bremerhaven unter 0471 477–1111.
