swb Strom
swb Strom
- Muss ich bei meinem jetzigen Stromlieferanten selbst kündigen?
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Nein, swb kündigt in Ihrem Namen bei Ihrem bisherigen Lieferanten. Es entstehen für Sie dadurch weder Aufwand noch Kosten.
- Was ist das Entgelt für den Netzzugang?
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Der örtliche Netzbetreiber erhebt ein Entgelt für die Nutzung seines Stromversorgungsnetzes. Das Entgelt sichert u. a. den Bau und den Betrieb des Stromnetzes sowie die Gewährleistung eines zuverlässigen Netzbetriebs.
- Warum bekomme ich vom örtlichen Netzbetreiber eine Ablesekarte und muss ich diese ausfüllen?
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Wir rechnen Ihren Vertrag ca. ein Jahr nach Vertragsbeginn ab. In der Zwischenzeit kann es vorkommen, dass Sie vom örtlichen Netzbetreiber eine Ableseaufforderung erhalten (zum Beispiel Ablesekarte). Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Zählerstand wird zu einem anderen Zeitpunkt mit unserem Zählerstand abgeglichen. Der Zählerstand ist wichtig für Ihre Jahresrechnung, die Sie von uns erhalten.
- Welche Steuern und Abgaben sind im Strompreis enthalten?
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Wie beim Kraftstoff gibt es auch bei der Kilowattstunde Strom gesetzlich festgelegte Steuern und Abgaben, auf deren Höhe ein Energieversorger keinen Einfluss hat. Im Einzelnen sind das die Ökosteuer, der EEG- und der KWKG-Anteil, die Konzessionsabgabe und die Mehrwertsteuer. Insgesamt machen sie 42 Prozent des Kilowattstundenpreises aus.
- Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG)
Das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich“, kurz EEG, soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen vorantreiben, die ausschließlich auf der Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung basieren. Das EEG legt Mindestvergütungen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien fest. Die hierbei entstehenden Mehrkosten werden über die EEG-Umlage finanziert.
- Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Mit dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) wird der Ausbau von KWK-Anlagen gefördert. Die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag für jede in das Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde. Durch eine verstärkte Nutzung von KWK-Anlagen soll eine zusätzliche Minderung der Kohlendioxid-Emission erreicht werden. Die hierbei entstehenden Mehrkosten werden über die KWKG-Umlage finanziert.
- Ökosteuer (Stromsteuer)
Mit dem „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ wurde die Ökosteuer (Stromsteuer) in Deutschland mit Wirkung zum 1. April 1999 eingeführt. Ziele sind die Senkung des Energieverbrauchs durch höhere Strompreise, der Ausbau der ökologischen Stromerzeugung und die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge.
- Konzessionsabgabe
Als Entgelt für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Erdgasleitungen dürfen die Kommunen eine Konzessionsabgabe pro gelieferte Kilowattstunde verlangen.
- Mehrwertsteuer
Für alle genannten Preisbestandteile gilt die gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) von zurzeit 19 Prozent.
Diese gesetzlichen Abgaben sind in den veröffentlichten Strompreisen bereits enthalten.
- Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG)
