Förderkriterien

Entscheidend für die Wahl

Abhängig davon, wie viele proNatur-Kunden es gibt, füllt sich ein Fördertopf, aus dem der Bau von Neuanlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen unterstützt wird. Wofür die Mittel eingesetzt werden, entscheidet der proNatur-Beirat besetzt mit mehreren Bremer Umweltorganisationen und swb. Bei der Abwägung, ob ein Projekt unterstützt wird, orientiert sich der Beirat an den folgenden Förderkriterien:
proNatur-Förderkriterien
  • 1. Örtliche Nähe zu Bremen und Bremerhaven
  • Für die Förderung bzw. Beteiligung der proNatur-Gesellschaft kommen nur Projekte in Frage, die in Bremen und in einem Umkreis von maximal 100 Kilometern realisiert werden. Damit soll ermöglicht werden, dass die Kunden neben dem inhaltlichen Bezug auch einen räumlichen Bezug zu den Projekten herstellen können.
  • 2. Regenerativer Strommix
  • proNatur strebt an, alle Möglichkeiten der regenerativen Stromerzeugung zu unterstützen. Das heißt, die Förderzusagen richten sich unter anderem danach, welche Arten der regenerativen Stromerzeugung bisher gefördert wurden und welche Energie im Strommix noch fehlt.
  • 3. Innovationsgehalt
  • Besonders werden Projekte unterstützt, die für den Bereich der regenerativen Stromerzeugung innovativ sind. Die Innovation kann auf die Technik, aber auch auf die beispielhafte Nutzung oder einen ungewöhnlichen Standort bezogen sein.
  • 4. Multiplikatorenwirkung
  • Mit proNatur-Projekten soll für regenerative Stromerzeugung geworben werden. Dies ist vor allem dort möglich, wo viele Menschen zusammen kommen, seien es spezielle Versammlungsorte oder zentrale Punkte in der Stadt. Die Anlagen sollen wahrgenommen und mit proNatur in Verbindung gebracht werden. Deshalb ist an den Anlagen, die von proNatur unterstützt werden, ein Display mit Hinweis auf proNatur obligatorisch.
  • 5. Werbewirksamkeit
  • Die Anlagen müssen grundsätzlich sichtbar sein. Es werden nur Anlagen von Antragstellern gefördert, die damit einverstanden sind, dass proNatur diese Anlagen zu Werbezwecken nutzt und Informationen und Bilder über die Anlagen veröffentlicht.
  • 6. Finanzielle Sicherheit
  • Für die Förderung von Anlagen wird es positiv bewertet, wenn Antragsteller aufgrund ihrer Erfahrung, ihrer Kenntnisse und ihrer finanziellen Grundausstattung die Gewähr bieten, dass sie die Anlagen bauen und betreiben und auch deren langfristigen Betrieb und Funktionsfähigkeit sicherstellen können.
  • 7. Ökologischer Kontext
  • Für proNatur sind solche Projekte interessant, die in einem ökologischen Kontext stehen, das heißt Projekte, die über die reine Stromerzeugungsanlage in einem ökologischen Umfeld hinausgehen und in einem größeren ökologischen Gesamtzusammenhang stehen.
  • 8. Höhe und Art der Förderung
  • Die Förderung kann als Beteiligungsförderung, als Zuschussförderung oder in Form von Darlehen erfolgen. Angestrebt wird in der Regel die Förderung von Anlagen, die in ihrer Bauart und/oder Größe in dieser Form ohne Förderung wahrscheinlich nicht realisiert werden würden, weil sie über die Einspeisevergütung nach EEG nicht wirtschaftlich sind. Grundlage der Bewertung ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Für die Betriebsführung und Instandhaltung können angemessene Ansätze berücksichtigt werden. Eigenleistung kann angerechnet werden. Der Beirat bewertet das Projekt und die vorgelegte Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung der Kriterien 1 bis 7 und beschließt über Art und Höhe der Fördermaßnahmen. Es soll eine möglichst hohe spezifische Fördereffizienz erreicht werden.